Wie man einen Anspruch mit Seel Green Shipping Protection geltend macht
Wie man einen Anspruchsantrag mit Green Shipping Protection einreicht
Um einen Anspruchsantrag mit Green Shipping Protection einzureichen, haben Kunden mehrere Möglichkeiten, auf das Seel Resolution Center zuzugreifen:
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Über die Tracking-Seite im Geschäft: Hier
- Finden Sie die geschützte Bestellung.
- Klicken Sie auf den Abschnitt mit der Bezeichnung "Ein Problem melden."
- Kunden werden zum Seel Resolution Center weitergeleitet.
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Über die von Seel gesendete Bestätigungs-E-Mail:
- Ein direkter Link zum Seel Resolution Center ist in der Bestätigungs-E-Mail eingebettet.
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Direkter Zugriff:
- Besuchen Sie https://resolve.seel.com/17track, um direkt auf das Resolution Center zuzugreifen. Kunden müssen ihre E-Mail-Adresse und die Green Shipping Protection-Policy-ID (oder Bestell-ID) manuell eingeben, um sich anzumelden, bevor sie einen Anspruch einreichen.
Schritte zur Einreichung eines Anspruchs
Um einen Anspruch mit Green Shipping Protection einzureichen, folgen Sie diesen Schritten:
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Melden Sie sich im Seel Resolution Center an:
- Wenn Sie über die Tracking-Seite oder die Bestätigungs-E-Mail zugreifen, werden die Anmeldeinformationen automatisch ausgefüllt. Wenn Sie https://resolve.seel.com/17track direkt besuchen, ist die manuelle Eingabe der Informationen erforderlich.
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Nach dem Einloggen den Problemtyp auswählen:
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Bei Verzögerungen: Folgen Sie dem spezifischen Prozess zur Einreichung eines Anspruchs im Zusammenhang mit Versandverzögerungen.
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Für Schäden: Um einen Schadensanspruch einzureichen, laden Sie Fotos als Beweis für den Schaden hoch.
Konsultieren Sie den Hilfeartikel für Anweisungen, was hochzuladen ist. Zusätzliche Kommentare oder Anmerkungen können bei Bedarf hinzugefügt werden.
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Für Verlust: Laden Sie alle unterstützenden Dokumente hoch, die Sie haben, und hinterlassen Sie bei Bedarf Anmerkungen oder Kommentare.
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Bei Verzögerungen: Folgen Sie dem spezifischen Prozess zur Einreichung eines Anspruchs im Zusammenhang mit Versandverzögerungen.
Erforderliche unterstützende Dokumente
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Für Schadensansprüche:
- Klare Fotos der Versandverpackung und der Produktverpackung (falls zutreffend).
- Klare Fotos, die zeigen, wie die Artikel beschädigt sind.
- Beispielszenarien:
Beschädigte Versandverpackung
Produktverpackung mit ausgelaufenen Flüssigkeiten
- Der Auszahlungsbetrag wird basierend auf der Bewertung der Auswirkungen des Schadens auf die Nutzbarkeit bestimmt, bis zu 100% des Kaufwerts. Schäden an der Verpackung ohne Beeinträchtigung des Inhalts und Mängel vor dem Versand sind nicht abgedeckt.
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Für Verlustansprüche:
- Wenn eine Sendung als "verloren" markiert ist oder innerhalb von 30 Tagen (inländisch) oder 60 Tagen (international) keinen "Liefer"-Scan aufweist, sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.
- Wenn ein "Liefer"-Scan angezeigt wird, das Paket jedoch nicht empfangen wurde, werden Kunden ermutigt, zuerst ihre Umgebung zu überprüfen. Wenn es immer noch nicht gefunden wird, kann eines der folgenden erforderlich sein: Polizeibericht, Sicherheitsaufnahmen, Schreiben des Versanddienstleisters oder schriftliche Dokumentation einer Behörde, die den Vorfall beschreibt.
- Für Szenario 2, wenn dies das erste Vorkommen ist, kann Seel ohne Vorlage von unterstützenden Dokumenten entschädigen. Bei wiederholten Vorfällen ist eine Dokumentation erforderlich.
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Für Verzögerungsansprüche:
- Es sind keine unterstützenden Dokumente erforderlich. Ansprüche werden automatisch basierend auf den Tracking-Informationen des Pakets beurteilt.
Auszahlungsoptionen
Seel bietet vier Auszahlungsoptionen an:
- PayPal: Unterstützt Mehrwährungsüberweisungen mit sofortiger Mittelverfügbarkeit nach Anspruchsgenehmigung.
- Venmo: Unterstützt USD-Überweisungen mit sofortiger Mittelverfügbarkeit nach Anspruchsgenehmigung.
- Direkteinzahlung: Unterstützt USD-Überweisungen über ACH auf ein US-Bankkonto mit einer Bearbeitungszeit von 1-3 Werktagen. Diese Option ist nur für Transaktionen in USD verfügbar.
- Tremendous: Bietet Auszahlungen in Form einer virtuellen Visa-Karte an.
Kunden können ihre bevorzugte Auszahlungsoption im letzten Schritt der Anspruchseinreichung auswählen.